Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen der Commerz Real Investmentgesellschaft mbH
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist sich die Commerz Real Investmentgesellschaft mbH ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft bewusst und hat sich für den Offenen Immobilienfonds hausInvest das Ziel gesetzt, ökologische oder soziale Merkmale zu fördern.
Transparenz spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsfaktoren. Die TaxonomieVO sowie die EU Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) sehen deshalb Transparenzpflichten für Finanzmarktteilnehmer vor.
Auf dieser Seite haben wir alle Dokumente zusammengestellt, die im Rahmen der EU OffenlegungsVO ab dem 10. März 2021 erforderlich sind. Informationen zur Anlagestrategie von hausInvest finden Sie im Verkaufsprospekt direkt im Downloadbereich der hausInvest-Produktwebseite.
Diese Webseite wird regelmäßig aktualisiert.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die CRI berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht.
Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität vorhanden.

Principal Adverse Impacts Statement
CRI_PAI_Statement.pdf
Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
CRI_Offenlegungen_Art_3.pdf
Vergütungspolitik
CRI_Offenlegungen_Art_5.pdf
Erläuterung der Änderung der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen der CRI
CRI_Offenlegungen_Art_12.pdf
Offenlegung von Produktinformationen für den hausInvest
CRI_Offenlegung_von_Produktinformationen_Art_10.pdf
Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
CRI_Offenlegungen_ESG_Anhang.pdf